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Beleihungswertermittlungsverordung

Für die in der Finanzwirtschaft tätigen Immobiliengutachter sind insbesondere die in § 6 BelWertV geregelten Anforderungen an die Gutachter von Interesse. Hier sind eine Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 sowie das Vorhandensein von besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Beleihungswertermittlung explizit aufgeführt.

"Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet. Bei der Auswahl des Gutachters hat sich die Pfandbriefbank davon zu überzeugen, dass der Gutachter neben langjähriger Berufserfahrung in der Wertermittlung von Immobilien speziell über die zur Erstellung von Beleihungswertgutachten notwendigen Kenntnisse, insbesondere bezüglich des jeweiligen Immobilienmarkts und der Objektart, verfügt." *


Durch ihre Zertifizierung bei HypZert zur Immobiliengutachterin für finanzwirtschaftliche Zwecke –CIS HypZert (F/M)- besitzt Jacqueline Matthes die notwendige Qualifikation für die Erstellung von Beleihungswertgutachten.
Mehr Informationen unter   | www.hypzert.de.

 

* Quelle: § 6 Beleihungswertermittlungsverordnung (Ausfertigungsdatum: 12.05.2006, zuletzt geändert durch V v. 16.9.2009)