deutsch englisch
Marktwertermittlung

Der Marktwert wird in Deutschland für den Verkehrswert synonym verwendet.

Gemäß § 16 Pfandbriefgesetz ist der Marktwert "der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt." *

TEGoVA (europäischer Zusammenschluss der Verbände der Immobilienbewerter): „Der Marktwert soll den Preis bezeichnen, zu welchem Grundstücke und Gebäude gemäß einem privaten Vertrag von einem verkaufsbereiten Veräußerer an einen unabhängigen Käufer am Tage der Bewertung verkauft werden können, wobei die Annahme zugrunde gelegt wird, dass die Immobilie öffentlich auf dem Markt angeboten wird, dass die Marktbedingungen eine ordnungsgemäße Veräußerung ermöglichen und dass für die Aushandlung des Verkaufs ein im Hinblick auf die Art der Immobilie normaler Zeitraum zur Verfügung steht." **

Mehr Informationen finden Sie auf   | www.tegova.de.

Die Marktwertermittlung erfolgt auf Basis von nationalen und internationalen Wertermittlungsverfahren.

  • Sachwertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Vergleichswertverfahren
  • Residualwertverfahren
  • Liquiditionswertverfahren
  • Discounted-Cash-Flow-Verfahren
  • Investment Methode

* Quelle: § 16 Absatz (2) PfandBriefgesetz (Ausfertigungsdatum: 22.05.2005, zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 31.7.2009)
** Quelle: EUROPEAN VALUATION STANDARDS der TEGoVA, sechste Ausgabe, 2009